Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungssumme und -leistungen

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Wie hoch die Deckungssumme mindestens sein muss, ist in den meisten Berufen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Rechtsanwälte: 250.000 Euro
  • Notare: 500.000 Euro
  • Steuerberater: 250.000 Euro
  • Versicherungsvermittler: 1 Mio. Euro
  • Wirtschaftsprüfer: 1 Mio. Euro
  • Architekten / Bauingenieure: In den Landesbauordnungen geregelt, empfohlene Mindestdeckung: 2,0 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 für sonstige Schäden

Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich auf den einzelnen Schaden. Oft zahlen die Versicherungen aber nicht mehr als die doppelte Versicherungssumme pro Jahr. Außerdem ist eine Selbstbeteiligung des Versicherten üblich, die durchaus einige tausend Euro betragen kann.

In der Regel sind sowohl Vermögensschäden also auch Sach- und Personenschäden versichert. In einigen Berufsgruppen kommt es aber vor allem auf die Deckung von Vermögensschäden an. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte werden daher reine Vermögensschadenpolicen angeboten. Um auch das Betriebsstättenrisiko abzusichern, kann der Abschluss einer separaten Bürohaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Deckt die Berufshaftpflichtversicherung alle Schadensarten ab, kann man den Schutz bei vielen Versicherern auch auf den privaten Bereich ausdehnen. Die Familie des Selbständigen ist dann meist mitversichert.

Wie bei jeder Haftpflichtpolice sind Eigenschäden nicht versichert. Ebenso wenig wie Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung entstanden sind.

Die BHV zahlt nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Für den Fall, dass die Schadensursache weiter zurückliegt, gibt es die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Rückwärtsversicherung. Sie greift allerdings nur, wenn der Schaden vor Versicherungsbeginn nicht bekannt war. Von der Rückwärtsversicherung zu unterscheiden ist die Nachhaftungsversicherung. Gibt der Versicherte seine Selbständigkeit auf, zahlt die Versicherung auch noch bei Schäden, die einige Jahre nach Kündigung der Police eintreten.

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