DSGV: Keine Zweiteilung der Aufsicht in Europa

Der DSGV begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken. Durch ihn soll eine bessere Überwachung der Stabilitäts-Risiken des Finanzsystems erreicht werden. Dies soll einhergehen mit einer Verstärkung der Aufsicht über die großen systemrelevanten Banken in Europa.

„Es ist richtig, hierfür die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden effizienter als bisher zu gestalten. Welche Gefährdungen für die Stabilität der Finanzmärkte von systemrelevanten Banken ausgehen können, hat nicht zuletzt die Finanzmarktkrise schonungslos offengelegt“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) heute in Berlin.

Allerdings seien die Pläne der EU-Kommission nicht zielführend, diese Zusammenarbeit durch Europäische Behörden zu organisieren. „Erfahrungsgemäß werden sich hieraus schon bald Europäische Institutionen entwickeln. Die Folge wäre eine Zweiteilung der Bankenaufsicht in Europa. Die großen systemrelevanten Banken würden von der EU beaufsichtigt, die lediglich national und regional tätigen Banken von den nationalen Aufsehern. Jede Form der Trennung fördert aber Wettbewerbsverzerrungen im Kundengeschäft vor Ort“, so Schackmann-Fallis. Im Wettbewerb um den Kunden vor Ort müssten aber gleiche Voraussetzungen herrschen. Die Filiale einer großen Privatbank dürfe keinen anderen Regelungen unterworfen sein als eine nur wenige Meter daneben sich befindende Sparkasse oder Volksbank.

Darüber hinaus müsse die Aufsicht marktnah, d.h. mit genauer Kenntnis der regionalen Märkte, agieren, wenn sie effektiv bleiben wolle. Die Märkte in Europa sind jedoch gerade im Retailgeschäft regional sehr unterschiedlich.
Um diese problematische Entwicklung einer Zweiteilung der Aufsicht in Europa zu vermeiden, hat der DSGV ein System für die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher entwickelt und in Brüssel und Berlin vorgestellt. Das System schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen und Strukturen, um die Aufsicht über die systemrelevanten Banken effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Es stellt aber auch sicher, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, da alle Banken – gleich ob sie grenzüberschreitend oder nur national bzw. regional tätig sind – von derselben nationalen Behörde beaufsichtigt werden.

Schackmann-Fallis: „Außerdem belässt unser Vorschlag die Entscheidungskompetenzen dort, wo sie politisch und finanziell verantwortet werden müssen – bei den Mitgliedstaaten, die bei einem drohenden Bankenkonkurs gegebenenfalls mit dem Geld ihrer Steuerzahler einspringen müssen“. Die Aufsichtsprobleme könnten nur dort gelöst werden, wo auch die entsprechenden Kompetenzen sowie die politische und finanzielle Verantwortung liege, so Schackmann-Fallis. „Wir fordern daher die europäischen Staaten auf, rasch und entschieden zu handeln.“

Pressemitteilung des DSGV

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