Zeitdruck, drohende Entlassungen sind häufig der Ursprung von Konflikten mit denen die streitenden Parteien vor Gericht enden. Damit es nicht so weit kommt, empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, die Unterstützung eines Mediators in Anspruch zu nehmen.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Schlichtung von Auseinandersetzungen mit Hilfe einer neutralen dritten Person, dem Mediator. Gemeinsam wird versucht, das Problem rechtsverbindlich und für beide Seiten akzeptabel zu lösen. Ein Mediator ist für diese Form der Konfliktlösung speziell ausgebildet. Am Ende der Schlichtung steht ein schriftlicher Vertrag. Im Gegensatz zu einem gerichtlich gelösten Streitfall sind bei einem Mediationsverfahren alle Parteien gemeinsam an der Lösung beteiligt. Diese aktive Zusammenarbeit bietet auch die Chance, zukünftig im Arbeitsalltag besser miteinander zu kommunizieren und potentielle Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Pressemitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung