BITKOM lehnt Moratorium für Gesundheitskarte ab

Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert die Forderungen von FDP und Bündnis 90 / Die Grünen nach einem Moratorium bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Ein solches Moratorium haben beide Parteien unabhängig voneinander gefordert. Am heutigen Montag findet dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt. „Sechs Jahre nach dem politischen Beschluss und drei Jahre nach dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin soll die elektronische Gesundheitskarte nun weiter verzögert werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Hier wird der Datenschutz vorgeschoben, um Klientelpolitik zu betreiben und die Verbreitung neuer Technologien zu verhindern.“ Fast alle europäischen Länder haben die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt. Scheer: „Deutschland ist bei diesem Hightech-Projekt Nachzügler, weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten.“ Nicht nachvollziehbar ist aus BITKOM-Sicht die Begründung des geforderten Stopps: Die Voraussetzungen der Datensicherheit seien nicht erfüllt. Der Datenschutz ist eines der Kernanliegen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, und das deutsche Konzept ist in dieser Hinsicht international führend. Unabhängige Sicherheitsexperten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte haben sich für die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen und attestieren dem geplanten System einen vorbildlichen Umgang mit sensiblen Patientendaten. Derzeit werden Patientendaten in Deutschland häufig ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen per Fax oder E-Mail übermittelt. Auch die bestehende elektronische Kommunikation zwischen Ärzten erreicht in aller Regel nicht das notwendige Sicherheitsniveau. Die neue Gesundheitskarte mit der dahinter stehenden Telematik-Infrastruktur gewährleistet indes ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem werden alle medizinischen Dokumente nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verschlüsselt. Derzeit handelt es sich dabei um eine 2048-Bit-Verschlüsselung. Das ist das eine 20-fach höhere Verschlüsselung als beim Online-Banking, wo eine 128-Bit-Verschlüsselung eingesetzt wird. Scheer: „Die Patienten haben ein Anrecht auf einen sicheren Umgang mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten.“ Die Gesundheitskarte ermöglicht außerdem neue Dienste wie die elektronische Patientenakte. Darin können künftig die Untersuchungsergebnisse aller behandelnden Ärzte an einem Platz gespeichert werden. Momentan muss jeder Arzt die medizinischen Daten seiner Patienten neu zusammentragen. Die zentrale Speicherung verbessert damit den Informationsstand des behandelnden Arztes. Vor allem aber stärkt sie die Position der Patienten. Denn mit der Gesundheitskarte können sie erstmals selbst entscheiden, wer ihre medizinischen Daten einsehen darf. Von den Notfalldaten abgesehen können Ärzte nur nach Freigabe durch die Patienten auf die Daten zugreifen. Mit der notwendigen Zustimmung durch die Patienten wird zugleich eine kommerzielle Nutzung von Gesundheitsdaten verhindert – etwa durch Krankenkassen. Die elektronische Patientenakte erleichtert den Patienten zudem den Arztwechsel oder das Einholen einer Zweitmeinung. Aufgrund der lückenlosen Dokumentation können auch Fehlbehandlungen einfacher festgestellt und nachgewiesen werden als heute. „Die Gesundheitskarte sorgt für einen grundlegenden Wandel in der medizinischen Versorgung: Sie rückt den Patienten in den Mittelpunkt. Wer das für falsch hält, soll es offen sagen“, so Scheer.

Pressemitteilung der BITKOM

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