Flugannullierung: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sucht Erfahrungsberichte

Im Dezember 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass sich Fluggesellschaften bei einer Annullierung von Flügen nicht schon wegen eines Defekts an der Maschine auf sogenannte höhere Gewalt berufen können.

Wer von der Annullierung eines Fluges betroffen ist, hat damit bessere Chancen, die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichszahlung zu bekommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sucht Erfahrungsberichte über Flugannullierungen. Sie möchte prüfen, ob Fluggesellschaften ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung nachkommen oder berechtigte Forderungen ihrer Passagiere abwehren.

War höhere Gewalt – also ein unvorhergesehenes und unvermeidbares Ereignis – Ursache für die Stornierung eines Fluges, muss die Fluggesellschaft betroffenen Passagiere keine Ausgleichszahlung leisten. Dies ist in der EU-Verordnung über Fluggastrechte festgelegt. Für Fluggesellschaften offenbar ein Anreiz, auch betrieblich bedingte Ausfälle als „höhere Gewalt‘ zu deklarieren, wie das Urteil des EuGH belegt. Immerhin betragen die Ausgleichszahlungen je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Es geht also um erhebliche Summen, die mit dem Argument der höheren Gewalt eingespart werden können. Doch diese Behauptung ist nach der Erfahrung der Verbraucherzentrale nicht immer stichhaltig.

Um möglichst viele Fälle von Flugannullierung prüfen und auswerten zu können, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unnter www.vz-bw.de/flugausfall ein Eingabemaske für Fluggäste, die von einer Annullierung betroffen waren, auf ihrer Internetseite eingestellt. Dort können sie ihre Erfahrungen dokumentieren und an die Verbraucherzentrale senden. „Die Verbraucherzentrale sucht nach geeigneten Fällen, um für die betroffenen Fluggäste die Ausgleichszahlung einzuklagen“, erklärt Ulrike Weingand, Juristin der Verbraucherzentrale.

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg

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