Deutsche Rentenversicherung Saarland unterstützt Rentner bei Steuererklärung

Zum 31. Mai 2009 sind viele Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für 2008 einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland unterstützt ihre Rentner hierbei, indem auf Wunsch die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt wird. Seit dem Jahr 2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert. Statt der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind.   Die Finanzverwaltung benötigt für die Einkommensteuererklärung 2008 die ausgefüllte Anlage R (Renten und andere Leistungen). Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Saarland auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2008, der in die Anlage R übertragen werden kann. Außerdem werden ggf. die vom Rentner gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt, die auf Seite 3 des Mantelbogens unter den Sonderausgaben einzutragen sind.   Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48017 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause. Falls bereits für zurückliegende Jahre eine Bescheinigung der Rentenversicherung ausgestellt wurde, wurde diese bereits für das Jahr 2008 automatisch zugesandt.   Die Berater der Deutschen Rentenversicherung Saarland stehen für Rückfragen und Erklärungen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48017 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es außerdem in der Auskunfts- und Beratungsstelle sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de.
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Saarland

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