AOK Arzneimittel-Rabattverträge starten am 1. Juni

Nachdem in mehr als 40 Verfahren vor Vergabekammern und Gerichten die Rechtmäßigkeit der AOK-Rabattverträge abschließend bestätigt wurde, hat die AOK mittlerweile Zuschläge für alle der insgesamt 63 ausgeschriebenen patentfreien Wirkstoffe erteilt.
Die neuen Arzneimittelverträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren und wurden mit 22 Partnerunternehmen der Pharmaindustrie geschlossen. Die Umsetzung beginnt am 1. Juni 2009 mit einer einmonatigen Übergangsfrist. Nicht nur in dieser wichtigen Startphase setzt die AOK auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV), damit die reibungslose Umsetzung der Gesetzesvorgaben in den Apotheken sichergestellt wird.
„Der Paradigmenwechsel im Generikamarkt ist jetzt nicht mehr aufzuhalten“, erläuterte Dr. Christopher Hermann, bundesweiter Chefunterhändler der AOK-Rabattverträge und stellvertretender Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg auf der Pressekonferenz zum Start der Rabattverträge am Mittwoch (06.05.) in Berlin. Fritz Becker, Vorsitzender des DAV und Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg ergänzte: „Wir setzen darauf, dass die Verträge der AOK mit den Herstellern funktionieren und die Apotheken auf dieser Basis die AOK-Versicherten optimal versorgen können.“
Aufgrund der massiven Blockadetaktik der Pharmaindustrie musste der Start der Rabattverträge auf den 1. Juni verschoben werden. Trotz dieser Verzögerung hält die AOK an ihrer Übergangsfrist von einem Monat fest, damit die Umstellung der Patienten in den Apotheken problemlos erfolgen kann. Ab spätestens 1. Juli haben dann alle 22 Vertragspartner die volle Lieferfähigkeit zu erfüllen. „Wir haben insbesondere für den Juni gemeinsam mit dem DAV praktische Übergangslösungen vereinbart, die allen Beteiligten genügend Zeit zur optimalen Vorbereitung und Umsetzung lassen“, erklärt Hermann.
Auch für Becker steht dabei die sichere Versorgung der AOK-Versicherten im Fokus: „Gerade in den ersten Wochen nach Einführung der neuen Rabattverträge muss die vereinbarte Übergangslösung eine sehr flexible Umsetzung sicherstellen. Das ist wichtig, damit die Abgabe der neuen Rabattprodukte in den Apotheken reibungslos läuft, AOK-Versicherte und Apotheken nicht über Gebühr belastet werden.“ Wie erfolgreich die Umsetzung der bisherigen AOK-Rabattverträge ablief, zeigt die aktuelle Umfrage des sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums der Universität Duisburg-Essen im Auftrag des wissenschaftlichen Institutes des AOK-Bundesverbandes (WIdO)1: Für mehr als drei Viertel der über 2.000 befragten AOK-Versicherten verlief die Umstellung auf ein Rabattprodukt problemlos, knapp zwei Drittel erhielten dabei ihr neues Rabattprodukt sofort aus der Apotheke.

BMG: Rabattverträge bleiben wirksam!

Neben der engen Zusammenarbeit mit dem DAV erhält die AOK volle Rückendeckung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Franz Knieps, Leiter der Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung“ im BMG machte in Berlin unmissverständlich klar: „Von den Krankenkassen erwarte ich, dass sie das Einsparpotenzial durch optimal ausgeschriebene Rabattverträge konsequent nutzen. Damit kann Geld erwirtschaftet werden, das dann den Versicherten zu Gute kommt.“ Für Knieps und das BMG gibt es daher keinen Zweifel: „Rabattverträge haben sich nach anfänglichen Korrekturen in der Feinabstimmung inzwischen bewährt. Sie bleiben damit ein fester Bestandteil des Instrumentariums zur Senkung der hohen deutschen Arzneimittelpreise.“

Pressemitteilung der AOK

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