Steuern sparen mit Immobilien

Steuern sparen mit Mietobjekten

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Hausbesitzer, die ihre Immobilie vermieten, können auf unterschiedliche Weise Steuern sparen. Einerseits kann durch die Abschreibung des Kaufpreises das zu versteuernde Einkommen jährlich um einige Hundert Euro gesenkt werden. Dabei kann aber nur der Wert des Objektes steuerlich geltend gemacht werden, das Grundstück zählt nicht dazu.

Für Häuser, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, können die Käufer 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Bei einem angenommenen Kaufpreis ohne Grundstück von 200.000 Euro wird das zu versteuernde Einkommen so jedes Jahr um 4.000 Euro gesenkt.
Für Häuser, die davor entstanden sind, kann der Käufer 40 Jahre lang 2,5 Prozent absetzen. Dadurch würde sich in dem oben genannten Beispiel der Abschreibungsbetrag auf 5.000 Euro jährlich erhöhen. In beiden Fällen handelt es sich um eine lineare Abschreibung, es kann also über den Zeitraum jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben werden

Zusätzlich können sich auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd auswirken. Hierbei werden die laufenden Nebenkosten mit den Mieteinnahmen verrechnet. Ist dieser Saldo negativ, wirkt sich der Verlust steuersenkend aus.

Nebenkosten sind zum Beispiel die Betriebskosten (Müllabfuhr, Hausmeister, Grundsteuer u.a.), der Erhaltungsaufwand (Kosten für Instandhaltung und Reparaturen) oder auch Fahrtkosten zum Mietobjekt, um zum Beispiel eine Wohnung abzunehmen oder einem neuen Mieter die Wohnung zu übergeben.

Schließlich können auch Versicherungen, z.B. die Prämien für Wohngebäude-, Haftpflicht-, Ölhaftpflicht- oder Mietausfallversicherungen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Unter Umständen hilft das Finanzamt bei der Finanzierung der Ferienwohnung. Lesen Sie hierzu die folgende Seite

2 Kommentare zu “Steuern sparen mit Immobilien”:

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