Bei Heirat Zusammenlegung von Versicherungspolicen

Im Mai geben sich traditionell die meisten Paare das berühmte Ja-Wort. Mit Frühlingsgefühlen im Bauch, bei angenehmen Temperaturen und inmitten der erwachten Natur heiratet es sich einfach herrlich. Damit der „schönste Tag im Leben“ auch hält, was er verspricht, sind zahlreiche Vorbereitungen vonnöten. „Neben der Planung der logistischen Fragen ist es im Vorfeld einer Hochzeit wichtig, auch die eher unromantische Seite zu klären. Wer seinen gemeinsamen Lebensweg auf ein finanziell geregeltes Fundament stellt, fährt unbeschwerter in die Flitterwochen und die gemeinsame Zukunft. Durch eine mögliche Verschmelzung von bestimmten Versicherungen besteht zudem Einsparpotenzial bei den Beitragszahlungen“, so AWD-Versicherungsexperte Cord Buuck.
Die Deutschen gelten in vielen Lebensbereichen als fleißig und pflichtbewusst – so auch im Abschließen von Versicherungsverträgen. Statistisch gesehen existieren zum Beispiel mehr Lebensversicherungen als Einwohner. So kommt es beim Zusammenziehen von zwei Menschen häufig vor, dass doppelter Versicherungsschutz besteht. Bei bestimmten Versicherungssparten kann ab diesem Zeitpunkt ein Vertrag beendet werden. So bei der privaten Haftpflichtpolice. Es handelt sich von Gesetzeswegen generell um den jüngeren Vertrag, der dann problemlos zu kündigen ist und vom Versicherer aufgelöst wird. Bei der verbleibenden Versicherungsgesellschaft erfolgt in der Regel der kostenlose Einschluss des Partners. Doch Vorsicht bei Single-Tarifen. Diese speziellen Haftpflichtpolicen sind nicht darauf ausgelegt, weitere Personen zu versichern.
Pressemitteilung der AWD Holding AG

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