Das Alterseinkünftegesetz und seine Tücken

Seit dem Jahr 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz: Berufstätige werden steuerlich entlastet, indem sie in Versicherungen und Vorsorge investiertes Geld in steigendem Maße absetzen können. Im Gegenzug müssen Rentner wie auch Pensionäre ihre Alterseinkünfte versteuern und Geld an den Fiskus abführen. Welches Vorsorgeprodukt wie gefördert bzw. besteuert wird, hängt davon ab, welcher Kategorie es der Gesetzgeber zurechnet. Bei der Altersvorsorge sollte deswegen auch immer der Aspekt „Steuern“ bedacht werden. Das Swiss Life Thema des Monats April „Alterseinkünfte und Steuern“ beleuchtet unter www.swisslife.de/vorsorge die finanziellen Auswirkungen der Rechtslage aus Sicht der Arbeitnehmer. Im Mai folgt der zweite Teil: Alterseinkünfte und Steuern – Was Rentner wissen sollten. „Mit der Entscheidung für eine Art der Altersvorsorge beeinflusst ein Arbeitnehmer bereits, welchen Anteil seiner Versicherungsleistungen er als Rentner später versteuern muss. Denn ob Riester-Rente oder private Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung oder Kapitallebensversicherung – für verschiedene Versicherungstypen gelten unterschiedliche Steuerregeln“, erklärt Jan Bade, Vertriebsmanager bei Swiss Life in Deutschland. „Aus diesem Grund sollte man sich gründlich beraten lassen, bevor man sich für eine bestimmte Vorsorgeform entscheidet. Allerdings gilt es zu bedenken: Steuerersparnis ist nicht alles, was eine verlässliche Altersvorsorge ausmacht.“ Für wen welche Vorsorge am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Anforderungen und Plänen ab. Beispielsweise ist die Riester-Rente zwar für kinderreiche Familien grundsätzlich attraktiv. Wer jedoch vom Ruhestand im sonnigen Süden träumt, fährt damit schlecht: Auswanderer müssen nämlich die gesamte Förderung zurückzahlen. Welche Vorsorgelösung wie gefördert bzw. besteuert wird und was es zu beachten gilt, wird im 1. Teil des Themas „Alterseinkünfte und Steuern“ unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt.

Pressemitteilung der Swiss Life

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