Bundesrat verabschiedet Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Der Bundesrat hat am 3. April 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, das in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden ist. Bei der nun verabschiedeten Gesetzesfassung wurden auch Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise berücksichtigt.
"Das BilMoG ist in wichtigen Bereichen abgemildert worden. Bedeutsame Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung bleiben jedoch bestehen", sagt Thomas Ouarab, Betriebswirt für bAV bei Longial.

"Insbesondere bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen, die in Form von Pensionsrückstellungen in der Bilanz auftauchen, wird das BilMoG in vielen Fällen zu deutlich höheren Bewertungen führen", erklärt Ouarab weiter.

Pensionsrückstellungen sind künftig mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten. Das bedeutet, dass Gehaltsentwicklungen, Rentenerhöhungen aber auch die Fluktuation in die Pensionsrückstellungen einzurechnen sind.

Dies führt zu einem erhöhten Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und belastet das Eigenkapital. "Pensionsrückstellungen steigen durch die Berücksichtigung von Trendannahmen zusätzlich deutlich an", betont der Pensionsexperte Ouarab und empfiehlt:

"Unternehmen sollten die Auswirkungen des BilMoG sorgfältig prüfen und mögliche individuelle Gestaltungsoptionen ableiten." Durch die richtige Wahl der Bewertungsmethode könne die Höhe der Pensionsrückstellungen beinflusst werden.

Auch die Möglichkeit der bilanziellen Auslagerung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen oder die Wahrnehmung von Aktivierungswahlrechten seien zu prüfen. Um die Rückstellungserhöhung abzumildern, sieht das BilMoG im Rahmen der Übergangsregel die Möglichkeit einer Verteilung der Pensionsverpflichtungen auf 15 Jahre vor.

Auf diese Weise lässt sich ebenfalls ein großzügiger Spielraum des Gesetzgebers bilanzotimierend nutzen.

Eine weitere Änderungen ist die Möglichkeit der Saldierung von anerkanntem Planvermögen mit den Pensionsverpflichtungen und anderen vergleichbaren, langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern.

Diese werden insoweit nicht mehr bilanziell ausgewiesen und finden sich lediglich im Anhang wieder. Im Rahmen einer Saldierung wird das Altersvorsorgevermögen mit dem Marktwert, Fair Value, bewertet.

Pressemitteilung der longial GmbH

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