Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat diese bis zu einem Maximalbetrag von 470 Euro mit 9 Prozent. Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, können bis zu 940 Euro als vermögenswirksame Leitungen in einen Bausparvertrag einzahlen.
Ledige erhalten so pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Alleinstehende 17.900 Euro im Jahr
  • Verheiratete 35.800 Euro im Jahr

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