Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat diese bis zu einem Maximalbetrag von 470 Euro mit 9 Prozent. Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, können bis zu 940 Euro als vermögenswirksame Leitungen in einen Bausparvertrag einzahlen.
Ledige erhalten so pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Alleinstehende 17.900 Euro im Jahr
- Verheiratete 35.800 Euro im Jahr