Postbank: Stellungnahme zur Altersvorsorge

Beim Altersvorsorgekonto (AVK) der Postbank handelt es sich um ein langfristig angelegtes Produkt mit einer 100-prozentigen Kapitalgarantie zum Laufzeitende. Sollten Kunden vor dem Ende der Laufzeit Verkäufe tätigen, würde dies zum aktuellen Tagespreis geschehen. Die Kunden müssten gegebenenfalls analog zur Entwicklung an den Börsen mit Verlusten rechnen.

Das AVK wurde 2005 zusammen mit Goldman Sachs auf den Markt gebracht. Dem Produkt liegen zwei Zertifikate zugrunde: ein Rentenzertifikat und ein Aktienzertifikat. Es handelt sich nicht um ein Riester-Produkt.

Angesichts der bekannten Turbulenzen an den Aktienmärkten der letzten Monate hat sich die Postbank zusammen mit Goldman Sachs im Interesse der Kunden entschlossen, das AVK zu modifizieren.

Mit einem weiteren, neuen Aktienzertifikat kann die Postbank zwischenzeitliche Wertschwankungen besser ausgleichen. Gleichzeitig können die Kunden mit ihren regelmäßigen Einzahlungen auf die Sparpläne von der zukünftigen Entwicklung der Aktienmärkte besser profitieren.

Durch die Modifikation musste Goldman Sachs das AVK erneut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung vorlegen.

Während dieses mehrwöchigen Prüfprozesses konnte die Postbank einmalig im Februar keine Abbuchungen vornehmen. Darüber hat die Postbank ihre Kunden schriftlich informiert.

Mit vollzogener Genehmigung erfolgt jetzt für den Monat März wieder die Abbuchung der monatlichen Beträge, die sich in der Regel zwischen 50 und 100 Euro bewegen.

Den Kunden entstehen dadurch keine Nachteile. Die 100-prozentige Kapitalgarantie zum Laufzeitende bleibt nach wie vor erhalten.

Bei der langfristig ausgelegten Laufzeit und der dahinter stehenden Sparsumme werden lediglich am Ende 50 oder 100 Euro weniger eingezahlt worden sein. Die Kunden können jedoch jederzeit Sonderzahlungen – ab 500 Euro – auf ihr AVK vornehmen.

Das AVK gibt es in sieben Tranchen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, die längste bis 2040. Das AVK hat im Gegensatz zu einer Vielzahl von Wettbewerbsprodukten auch kein Emittentenrisiko. Die Kunden erhalten auf alle Fälle ihr eingezahltes Kapital am Ende der Laufzeit zurück.

Bei den auch möglichen Einmalzahlungen auf das AVK greift ebenso die Kapitalgarantie zum Ende der Laufzeit. Auch hier würde ein vorzeitiges Verfügen über Teilbeträge oder die komplette Summe dazu führen, dass die Kunden die durch die aktuelle Situation an den Börsen verursachten Wertschwankungen realisieren, d. h. mit Verlust verkaufen würden.

Die Postbank ist hier angesichts der Verwerfungen an den Aktienmärkten in konstruktiven Gesprächen mit Goldman Sachs, um bei den bisherigen Tranchen dennoch eine Mindestverzinsung sicher zu stellen. Die Postbank wird beispielsweise auf ihren Anteil an der Management-Gebühr verzichten und diesen dem AVK zuführen.

Pressemitteilung der Postbank AG

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