Kfz-Versicherung – Alles, was man wissen muss

Kaskoversicherung Рn̦tig oder nicht?

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Die Teilkasko tritt bei Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch und Wildunfälle ein. Auch wenn der Wagen aufgebrochen oder gestohlen wird, zahlt die Teilkasko. Einige Versicherungen übernehmen auch Schäden durch einem Marderbiss inlkusive Folgeschäden.

Während die Teilkasko nur Schäden erstattet, an denen der Halter schuldlos ist, sind über die Vollkasko generell alle Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Außerdem tritt sie ein, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder Unbekannte das Auto mutwillig demolieren. Wie viel der Versicherer im Schadensfall erstattet, hängt vom Zeitwert des Fahrzeugs ab. Die Vollkaskoversicherung lohnt sich deshalb in der Regel nur für Neuwagen. Ist das Auto älter als drei Jahre, sollte man in die Teilkasko wechseln.

Unabhängig davon, ob man sich für Voll- oder Teilkaskoversicherung entscheidet, lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Schäden bis zu 150 Euro sollte man nicht versichern, da die Beiträge bei Policen ohne Selbstbeteiligung oft unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Wann zahlt die Kasko nicht?
Achten Sie auf die Sicherheitsanforderungen der Versicherung. So sinkt beispielsweise die Entschädigungszahlung bei einem Diebstahl um 10 Prozent, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist.

Bei bewusst oder gewollt herbeigeführten Schäden zahlt die Versicherung natürlich nicht. Anders gestaltet sich die Lage bei grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt ein besonders unsorgfältiges Verhalten ohne Schädigungsabsicht, das zum Versicherungsfall führt. Hier galt bisher das so genannte Alles-oder-nichts-Prinzip: Wurde der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, musste die Versicherung überhaupt keine Leistung erbringen.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz schafft dieses Prinzip nun ab. Die Versicherung darf die Leistung nicht mehr komplett verweigern, sondern nur noch kürzen. In welcher Höhe diese Kürzung erfolgt, richtet sich nach der Schwere des fahrlässigen Verhaltens, das zum Versicherungsfall führte.

Wie hoch sind die Kasko-Beiträge?
Der Beitrag zu Teil- und Vollkaskoversicherung richtet sich – genauso wie bei der Haftpflichtversicherung – nach der Typklasse des Fahrzeugs und dem Zulassungsbezirk, also der Regionalklasse. Für die Kaskoversicherung gelten allerdings andere Typklassen als für die Haftpflicht.

Bei der Vollkaskoversicherung kommt die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen hinzu. Meldet man seinen Wagen bei einer Vollkaskoversicherung an, wird man zunächst in die gleiche Schadenfreiheitsklasse eingestuft, in der man auch bei der Haftpflicht fährt. Allerdings stimmen die Beitragssätze der einzelnen Klassen nicht unbedingt überein. Während beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse ½ bei der Haftpflicht einem Beitragssatz zwischen 120 und 140 Prozent entspricht, sind es bei der Vollkasko oft nur 115 Prozent.

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