Auslandsreise: Preisangaben im Reisekatalog nicht bindend

Reisekataloge mit Bildern von Strand und Meer sind zu jeder Jahreszeit verlockend. Warum nicht schon frühzeitig den nächsten Urlaub in den Süden buchen? Doch ab sofort ist Vorsicht bei den Reisepreisangaben geboten.

„Seit November 2008 sind die Katalogpreise vom Reiseveranstalter leichter zu verändern“, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Mit Änderung der so genannten Informationspflichten-Verordnung des Bundesgesetzbuches (BGB-InfoVO) können Reiseveranstalter erhöhte Kosten beispielsweise für Flüge oder Hotels direkt an den Kunden weitergeben, selbst wenn die Reise im Katalog günstiger angeboten wird.

Allerdings muss der Veranstalter im Katalog ausdrücklich auf mögliche Preisänderungen hinweisen. Und spätestens bei der Buchung ist es Pflicht des Reisebüros, den Kunden über den geänderten Preis zu informieren.

Pressemitteilung der D.A.S.

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