Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Musterprozess des Bundes der Steuerzahler u.a. (Az.: C-350/07) wird die Monopolstellung der Berufsgenossenschaften als nicht europarechtswidrig erachtet.
Der EuGH hat jedoch nicht darüber geurteilt, ob das deutsche BG-Monopol sachgerecht ist oder ob die Schaffung von Wettbewerb in der betrieblichen Unfallversicherung mittelfristig zu niedrigeren Beiträgen führen würde.
„Deshalb“, resümiert Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heiz Däke, „werden wir uns nun darauf konzentrieren, die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit innerhalb der Berufsgenossenschaften auf politischem Weg zu erreichen. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt die Unterstützung innerhalb der Politik und durch viele Interessenverbände.“
Die bisherigen Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung reichen bei weitem nicht aus, um den Problemen der zwangsversicherten Unternehmen gerecht zu werden. Viele Unternehmen, besonders des Mittelstands, äußern immer deutlicher Kritik an den Berufsgenossenschaften.
Neben der Zwangsmitgliedschaft beklagen sie die häufig fragwürdige Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft und einem Gefahrtarif sowie die Belastung durch hohe Beitragssätze.
Der Bund der Steuerzahler wird darüber hinaus die Begründung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs daraufhin überprüfen, ob es vielleicht andere Ansatzpunkte gibt, das Monopol der Berufsgenossenschaften doch noch mit juristischen Mitteln aufzubrechen, um mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit zu ermöglichen.
Pressemitteilung des BdSt