BdSt kritisiert Sofortmeldung zur Sozialversicherung

Arbeitgeber in neun Wirtschaftszweigen müssen bei Neueinstellungen die neuen Arbeitnehmer noch am selben Tag bei der Sozialversicherung anmelden. Die Sofortmeldung kann nur auf elektronischem Wege erfolgen.

Der BdSt kritisiert unverhältnismäßige Bürokratielasten, die dabei entstehen können und forderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Stellungnahme auf.

Probleme ergeben sich vor allem bei Unternehmen, die auch am Abend oder am Wochenende tätig sind, und die ihre Lohnbuchhaltung über ein Steuerberatungsbüro abwickeln. So kommt es bei ihnen nicht selten vor, dass Aushilfen kurzfristig am Abend oder am Wochenende eingestellt werden.

Gewöhnlich arbeiten ihre Steuerberater zu diesen Zeiten nicht, so dass sie eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung für ihre Klienten nicht abgeben können.

Für die betroffenen Arbeitgeber ist es äußerst schwierig, die elektronische Meldemöglichkeit mit der entsprechenden Software „sv.net“ eigenständig zu nutzen, da sie meistens über keine Kenntnisse im Umgang mit derartigen Programmen verfügen oder sogar überhaupt nicht mit einem Computer ausgestattet sind.

Um Bürokratiebelastungen zu vermeiden, sollten nach Ansicht des BdSt die Regelungen zur Abgabe der Sofortmeldung dringend geändert werden.

In jedem Fall sollten Möglichkeiten geschaffen werden, Sofortmeldungen zur Sozialversicherung auch auf anderen Kommunikationswegen, bspw. per Fax oder Telefon, abzugeben.

Darüber hinaus könnte in solchen Fällen, wie oben erläutert, erlaubt werden, Sofortmeldungen am ersten Werktag nach der Arbeitsaufnahme abzugeben.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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