Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig fürs Herrchen

Wenn Lassie zum Werwolf wird oder Fury seinen Auftritt als Trampeltier hat, kann es sehr teuer werden. Die reguläre Haftpflicht-Versicherung zahlt aber keinen Cent. Hunde- und Pferdebesitzer brauchen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wenn das Herrchen haftet

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Ein junger Fußgänger rennt, um seine S-Bahn zu erwischen. Dabei klappert der Inhalt seines Rucksacks laut, was die Aufmerksamkeit von zwei Dobermännern weckt, die ohne Leine neben ihrem Herrchen laufen. Laut bellend stürmen die beiden Hunde in Richtung Rucksackträger. Dieser ist aber kein großer Tierfreund und rettet sich entsetzt aufs nächst beste Auto.

In der Hektik geht er dabei nicht gerade umsichtig vor und demoliert das parkende Auto ganz beträchtlich. Der Autohalter klagt nicht gegen den sportlichen Fußgänger, sondern gegen den Hundehalter. Schließlich hätte dieser mit dem unberechenbaren Benehmen seiner vierbeinigen Freunde rechnen müssen. Das Amtsgericht Frankfurt sah es genauso und verurteilte den Hundehalter zur Schadenersatzzahlung an den Autofahrer (Az 32C231/99-48).

Von seiner Haftpflichtversicherung erhält der Hundehalter derartige Schäden nicht ersetzt, weil das Unglück nicht durch ihn, sondern durch die beiden Hunde entstanden ist. Für Fälle wie diesen ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zuständig. Gerade, wenn Tiere Verkehrsunfälle verursachen, kann das den Besitzer Nerven und viel Geld kosten. Auch wenn das Hündchen zur Kampfmaschine mutiert und wild um sich beißt, sind die Folgen teilweise immens. Und Hundebisse kommen in Deutschland etwa 35.000 Mal im Jahr vor.

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