Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern

Schulgeld als Sonderausgaben absetzen

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Eltern tragen das Schulgeld als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ein. Von der Summe des Schulgeldes werden vom Finanzamt allerdings nur 30 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Mit der Steuererklärung für 2008 können Eltern aber nur noch bis zu 3.000 Euro als Sonderausgaben für ein Kind absetzen. Ob das Schulgeld für eine deutsche Schule oder eine Schule in London bezahlt wird spielt dabei keine Rolle. Die Schule muss allerdings in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (kurz EWR genannt) liegen.

Kinderbetreuungskosten
Auch Kosten für die Kinderbetreuung können Eltern steuerlich absetzen. So kann man die Aufwendungen für den Babysitter, die Tagesmutter oder den Erzieher ebenso angeben wie die Beiträge für den Kinderhort und den Kindergarten. Dagegen kann man die Kosten für die Nachhilfe, den Musikunterricht oder auch die Beiträge für sportliche Freizeitaktivitäten wie Fußball oder Reiten nicht als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Auch Aufwendungen für die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, wie Ballett- oder Kunstunterricht, fallen nicht unter das Stichwort Kinderbetreuungskosten.
Von den oben genannten Kinderbetreuungskosten kann man zwei Drittel absetzen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Veranlagungsjahr. Die Aufwendungen für Kinder kann man entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen. Sind die Kosten wegen der Arbeitsstelle der Eltern entstanden, handelt es sich um Werbungskosten.
Tipp: Die Kinderbetreuungskosten sollten Eltern durch eine Rechnung und einen Kontoauszug nachweisen. Sollte man die Belege der Steuererklärung nicht beilegen, werden die Betreuungskosten womöglich nicht anerkannt. Weitere Informationen zum Thema Steuerbelege finden Sie im Text: Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg!

Ein Kommentar zu “Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern”

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