Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern

Verlust des Anspruches auf Kindergeld

[!–T–]

Wie bei den Unterhaltszahlungen für erwachsende Kinder, dem Entlastungsbeitrag oder dem Ausbildungsfreibetrag erwähnt, hat der Verlust des Kindergeldanspruches unmittelbare Konsequenzen.
Worauf muss man achten, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren? Solange das Kind nicht volljährig ist, steht den Eltern in jedem Fall auch Kindergeld zu.

Volljährige Kinder mit eigenen Einnahmen
Wird die Einkommensgrenze in Höhe von jährlich 7.680 Euro, auch Grenzbetrag genannt, vom Kind überschritten? Dann verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld für das entsprechende Kind. Selbstverständlich bleibt der Kindergeldanspruch für andere Kinder dabei unangetastet. Fest steht: Befindet sich die Tochter oder der Sohn in einer Ausbildung und ist zwischen 18 und 25 Jahre, hat man nur Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind ebenso unter der 7.680 Euro-Grenze bleibt.

Eltern, deren Kinder arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet sind, haben bis zum 21. Lebensjahr des Kindes einen Anspruch auf Kindergeld. Auch hier gilt die Einkommensgrenze von 7.680 Euro für das Kind. Ausnahme: Wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz hat und auch keinen berufsqualifizierenden Abschluss, kann man Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahrs beantragen. Bei Kindern mit schweren Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sind, besteht ein Anspruch auf Kindergeld ohne jegliche Altersbegrenzung.

Ein Beispiel zur Berechnung der Einnahmen
Zu den Einnahmen des Kindes zählen:
Ausbildungsvergütung, Honorare, Einnahmen aus Nebenjobs, Krankengeld, BAföG-Zuschuss, Renten wie Unfall- oder Waisenrente, Taschengeld, Entlassungsgeld (bei Zivil – oder Wehrdienst), Kapitalerträge (Zinsen)
Von diesen Einnahmen werden abgezogen :
Bei Auszubildenden und Studenten mit Lohn: Mindestens pauschal 920 Euro (Werbungskosten). Tipp: Liegt das Kind mit seinen Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, dann kann es diesen Betrag von den Einnahmen abziehen. Fragen und Antworten zu den Werbungskosten finden Sie auf Lohnsteuer kompakt 2009. In unserem Kindergeldrechner können Sie ganz einfach Ihren Anspruch auf Kindergeld selbst berechnen.

Auf der nächsten Seite erfahren Eltern wie sie Schulgeld und Kosten für die Kinderbetreuung absetzen.

Ein Kommentar zu “Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern”

  1. Pingback: Für den Behördengang! Kostenlose Checklisten zum Download | Steuern | Tipps | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.