DSGV begrüßt stärkere Kooperation der europäischen Bankenaufsichten

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) befürwortet das Kooperationsmodell eines dezentralen Netzwerks der europäischen Aufseher, das im heute präsentierten de Larosière-Bericht vorgeschlagen wird.

Der DSGV unterstützt darüber hinaus den Ansatz der de Larosière-Gruppe, die volkswirtschaftliche Kompetenz der Zentralbanken über das "European Systemic Risk Council" stärker als bisher in die Bankaufsicht einzubinden und so die makroökonomische Sicht zu stärken.

"Die Finanzkrise hat gezeigt, dass eine mikroökonomische Beaufsichtigung der Kreditwirtschaft alleine nicht ausreichend war", sagte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

Wie schon im aktuellen Änderungsentwurf der Bankenrichtlinie vorgesehen, sollen die an der Aufsicht grenzüberschreitend tätiger Kreditinstitute beteiligten Aufsichtsbehörden zukünftig in so genannten Aufsichtskollegien stärker kooperieren.

Der Bericht der Expertengruppe ergänzt diesen Ansatz um die Ausstattung der bestehenden Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Verfahrens mit Mediations- und Entscheidungskompetenzen.

"Die Umwandlung der bestehenden Komitees in eigene Behörden mit Letztentscheidungskompetenz ist allerdings noch kein überzeugendes Konzept", kritisiert Schackmann-Fallis.

Der Bericht sieht vor, dass diese neuen Behörden in bestimmten Auslegungs- und Zweifelsfragen für alle Beteiligten bindende Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit treffen können.

"Dieses Verfahren ist in dieser Form neu und kann gleiche Wettbewerbsbedingungen durch eine einheitliche Aufsichtspraxis fördern, allerdings nur vorausgesetzt, es wird richtig ausgestaltet und gelebt."

Kritisch beurteilt der DSGV in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise sehr weitreichenden Entscheidungsbefugnisse der neuen EU-Behörden.

Hierzu müssten noch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen, wie zum Beispiel möglicherweise notwendige EU-Vertragsänderungen sowie die verwaltungsrechtliche Durchsetzbarkeit von Entscheidungen der neuen EU-Behörden auf nationaler Ebene, geklärt werden.

"Grundlage und erster Ansprechpartner für die laufende Aufsichtspraxis müssen letztlich weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden bleiben. Nur so bleiben die unverzichtbare Marktnähe der Aufsicht und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet", so der DSGV -Geschäftsführer.

Daher sei es erfreulich, dass die de Larosière-Gruppe einer einheitlichen europäischen Aufsichtsbehörde mit unmittelbaren Befugnissen in der laufenden Aufsicht eine eindeutige Absage erteile.

Der DSGV setzt sich seit Beginn der Diskussion über eine neue Finanzaufsichtsarchitektur in Europa für ein Kooperationsmodell ein.

"Die Expertengruppe setzt richtige Akzente für eine neue Aufsichtsstruktur und -kultur, deren Leistungsfähigkeit, Effizienz und Wettbewerbstauglichkeit in den kommenden Diskussionen allerdings noch genauer analysiert werden muss", erklärte Schackmann-Fallis.

Die Expertengruppe für EU-Finanzaufsicht hat heute durch ihren Vorsitzenden Jacques de Larosière ihren Bericht dem EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso übergeben. Darin entwickelt die Expertengruppe eine neue Finanzaufsichts­architektur für Europa.

Pressemitteilung des DSGV

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