ADAC informiert über Verkehrssanktionen im Ausland

Wer in diesem Jahr plant, mit dem Auto ins europäische Ausland zu reisen, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten.

Der ADAC informiert in seiner aktuellen Tabelle über die verschiedenen Sanktionen. Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft.

Norwegens Bußgeldkatalog beispielsweise hat nicht nur für Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 590 Euro die höchsten Strafen der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am teuersten. Finnland und Schweden drohen ebenfalls mit hohen Sanktionen.

Im Gegensatz dazu sind die Geldbußen in den baltischen Staaten sowie in einigen Ländern des ehemaligen Ostblocks besonders niedrig. Lediglich Alkohol am Steuer wird in Estland bereits ab einer Blut-Alkohol-Konzentration von 0,1 Promille streng geahndet.

Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert, muss in den Niederlanden mit einer Strafe von 150 Euro rechnen. Noch teurer ist das Telefonieren in Italien: Hier kostet es mindestens 155 Euro.

Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille kann es dort passieren, dass das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird.

Ebenso drakonisch gehen die Spanier mit Rasern und alkoholisierten Fahrern um. Wer über 60 km/h zu schell unterwegs ist oder mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut hat, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich über die dort geltenden Verkehrsvorschriften zu informieren, um hohe Bußgelder und Ärger mit ausländischen Behörden zu vermeiden.

Da derzeit nur österreichische Verkehrssanktionen in Deutschland vollstreckt werden können, müssen diese in anderen Ländern oft sofort an Ort und Stelle bezahlt werden.

Damit sich der Verkehrssünder nicht durch die Heimreise der Zahlung entziehen kann, wird mancherorts das Fahrzeug als Sicherheit vorübergehend beschlagnahmt.

Pressemitteilung des ADAC

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