So sparen Sie Erbschaftsteuer!

Übergangszeitraum 2007 und 2008: Wahlrecht für Erben

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Hinterbliebene, die 2007 oder 2008 Erbschaftsteuer zahlen mussten, profitieren von einem Übergangszeitraum. Sie bekommen womöglich Steuern zurückerstattet und können nachträglich das neue Recht anwenden. Dazu müssen die Erben bis spätestens Ende Juni 2009 einen formlosen Antrag auf eine Neuberechnung beim Finanzamt einreichen. Download-Tipp: Die Anträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als pdf-Datei .

Bei der Wahl zwischen altem und neuem Recht gibt es eine Einschränkung. Den höheren Freibetrag erhält der Erbe für die Jahre 2007 und 2008 nicht. Der neue steuerliche Freibetrag gilt nur für Erbfälle ab dem 1. Januar 2009. Deshalb: Wer einen Antrag beim Finanzamt stellt, sollte sicher sein, dass er Steuern zurück bekommt. Ergibt die neue Berechnung eine höhere Steuerschuld, wird dieser Betrag vom Finanzamt nachträglich eingefordert. Ein Vergleich zwischen altem und neuem Recht, mithilfe eines Steuerberaters, ist somit ratsam.

Übrigens: Die Wahlmöglichkeit gibt es nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall.

Wie man mit einer Schenkung Erbschaftssteuer spart und worauf man dabei achten muss, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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