Abgeltungssteuer: Lebensversicherungen bleiben unter Umständen verschont

Für viele Anlageformen ist die Abgeltungssteuer mit Nachteilen verbunden. Lebensversicherungen bleiben dagegen von der neuen Steuer unter gewissen Umständen verschont.

Für Versicherungsnehmer, die bei der Kapitalauszahlung älter sind als 60 Jahre und deren Police mindestens zwölf Jahre lief, wird auf die Erträge – also auf die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge – weiterhin das Halbeinkünfteverfahren angewendet.

Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 44 Prozent kassiert der Fiskus also maximal 22 Prozent. Die Ersparnis im Vergleich zu einem Aktienfonds-Sparplan etwa wäre in diesem Fall die Differenz zwischen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und den 22 Prozent.

Entscheidungen für ein bestimmtes Anlageprodukt sollten aber nie ausschließlich nach steuerlichen Aspekten getätigt werden. Wichtig sind bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung die Todesfallabsicherung, die Sicherheit der Anlage und die Verzinsung.

Beim Direktversicherer Neckermann Versicherungen werden beispielsweise die Sparanteile der eingezahlten Beiträge garantiert mit 2,25 Prozent pro Jahr verzinst. Zusätzlich gibt es eine Gewinnbeteiligung von 2,05 Prozent pro Jahr sowie bei Vertragsablauf einen Schlussgewinnanteil, der einer Verzinsung von 0,70 Prozent pro Jahr entspricht.

Insgesamt errechnet sich damit derzeit eine jährliche Gesamtverzinsung von fünf Prozent bei Vertragsablauf. Mehr Infos unter www.nv-direkt.de oder unter der kostenlosen Hotline 0800-7773000.

Pressemitteilung der Neckermann Versicherungen

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