Lohnsteuerhilfeverein zur Rückerstattung der Pendlerpauschale

Glücklicher Jahresausklang 2008 für Arbeitnehmer, denn die Rückkehr der Pendlerpauschale bringt mit 7,5 Milliarden Euro Steuerentlastung mehr als das Konjunkturpaket im Dezember. Dies dank des Einsatzes der Lohnsteuerhilfevereine.

Obwohl die 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale von fast allen Fachleuten als verfassungswidrig beurteilt wurde, hielt die Bundesregierung daran fest. Mehrere Vorstöße zur Gesetzeskorrektur scheiterten und der Bundesfinanzminister beteuerte, dass die Neuregelung zulässig und gerecht sei.

Was nun von der Bundesregierung als Konjunkturprogramm für Arbeitnehmer bezeichnet wird, wäre ohne den Kampf bis zum Bundesverfassungsgericht nie erreicht worden.

Am 9. Dezember 2008 wurde entschieden, dass die Kürzung des Fahrtkostenabzugs gegen das Nettoprinzip verstößt und rückwirkend aufzuheben ist. Ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer. Zum großen Teil erreicht durch die Lohnsteuerhilfevereine denn drei der vier Verfahren wurden von ihnen geführt.

Die frühere Regelung ist nicht vollständig eingeführt worden. Nach den Festlegungen des Verfassungsgerichts sind die Fahrtkosten ausschließlich pauschal mit 30 Cent als Werbungskosten abzuziehen.

Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit werden ebenso wie höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht berücksichtigt. Diese Einschränkung könnte entfallen. Der Gesetzgeber muss die Festlegung des Gerichtes durch eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung ersetzen.

"Wir fordern die Bundesregierung auf, die alte Rechtslage vollständig wieder herzustellen", sagt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Viele Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben die Fahrtkostenerstattung aus der Pendlerpauschale frühzeitig erhalten, weil die Beratungsstellen bereits mit einem Einspruch die vorläufige Auszahlung beantragt hatten, so Strötzel.

Arbeitnehmer, die gar keine Fahrten zur Arbeitsstelle oder nur ihre Ticketkosten eingetragen haben, gehen vorerst leer aus, wenn sie nicht die Angaben zum Arbeitsweg nachholen. Mitglieder der VLH und anderer Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nicht kümmern. Die Beratungsstellen haben die Angaben bereits mit der Steuererklärung eingereicht.

"Aus den Steueränderungen 2007 steht jetzt noch die Kürzung beim Arbeitszimmer auf unserer Agenda", so Strötzel. "Arbeitnehmer wie Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Arbeitnehmer während eines Meisterlehrgangs brauchen zu Hause ein Zimmer für ihre Arbeit.

Es ist nicht hinzunehmen, dass sie die beruflichen Kosten aus versteuertem Einkommen bezahlen müssen. Wir führen deshalb auch hier Musterprozesse für die Arbeitnehmer."

Auch der Einsatz um die Anerkennung der Wegekosten geht weiter, denn ab 2010 soll eine gesetzliche Neuregelung kommen. Die Lohnsteuerhilfevereine und ihre Dachverbände setzen sich beim Gesetzgeber für eine gerechte Lösung ein.

Die von den Beratungsstellen betreuten Mitglieder haben die Gewissheit, dass für sie alle Abzugsbeträge beantragt werden und ihr Steuerbescheid in Hinblick auf noch laufende Verfahren offen gehalten wird. So profitieren sie von positiven Entscheidungen.

Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein bietet einen umfassenden Service und unterstützt eine starke Gemeinschaft. Dass eine solche Interessenvertretung notwendig und erfolgreich ist, hat die Entscheidung zur Pendlerpauschale gezeigt.

Pressemitteilung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.

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