Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze?

Die zu zahlende Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte steigen zwar proportional zu ihrem Einkommen, allerdings nicht endlos. Hierzu gibt es die Beitragsbemessungsgrenze.

Im Jahr 2009 liegt diese bei 44.100 Euro, bzw. 3.675 Euro monatlich. 2008 waren es 43.200 Euro jährlich und 3.600 Euro monatlich. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden Löhne und Gehälter nicht mehr mit Beiträgen belastet. Hiermit will der Gesetzgeber auch für gut Verdienende einen Anreiz schaffen, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. So soll der Mitgliederschwund der gesetzlichen Kassen gebremst werden und deren Finanzierung gesichert bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

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