Der Gesamtbedarf zum Arbeitslosengeld II errechnet sich aus der Summe aller Regelleistungen für die Bedarfsgemeinschaft, aus dem möglichen Mehrbedarf und aus den Kosten für die Unterkunft. Der Gesamtbedarf wird mit den Einkünften der Bedarfsgemeinschaft gegen gerechnet. Die Differenz ist der voraussichtliche Anspruch auf Arbeitslosengeld II.