Bundesgerichtshof: Informationspflicht für Banker

Immer mehr Anleger machen sich in den unsicheren Zeiten der Finanzkrise Sorgen darüber, ob ihr Berater auf dem aktuellen Stand ist, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Oft haben Kunden eher den Eindruck, dass ihnen Standardprodukte angeboten werden, ohne aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich festgestellt, dass Banker sich laufend aktuelle Informationen über die Produkte beschaffen müssen, die sie anbieten. Dazu muss auch die Wirtschaftspresse ausgewertet werden. Als konkrete Pflichtlektüre nannten die Richter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, das Handelsblatt, die Börsenzeitung und die Financial Times Deutschland.

Es muss jedoch nicht jeder Brancheninformationsdienst beachtet werden. Wenn in den Publikationen zeitnah und mehrfach vor der Kapitalanlage gewarnt wird, die einem Privatkunden empfohlen werden soll, muss darüber bei der Beratung gesprochen werden. Andernfalls kann der Kunde einen Schadenersatzanspruch haben, wenn er aufgrund der ihm verschwiegenen Umstände finanzielle Verluste erleidet.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.10.2008, Az. XI ZR 89/07)

Pressemitteilung der D.A.S. Rechtschutzversicherung

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