Riester-Rente: Trotz Finanzkrise stabile Nachfrage

Die Anleger lassen sich bei ihrer privaten Altersvorsorge nicht von der Finanzkrise beeinflussen. Dies belegen die Absatzzahlen des größten Anbieters von Riester-Renten, Union Investment. In den Monaten September bis Dezember 2008 wurden knapp 100.000 Riester-Verträge abgeschlossen, was einem Anteil von rund 40 Prozent des gesamten Absatzes im Jahr 2008 entspricht.

Insgesamt entschieden sich letztes Jahr rund 250.000 Anleger für die UniProfiRente. „Trotz der Turbulenzen an den Börsen liegen wir damit genau im Plan“, so Hans Joachim Reinke, Vorstandsmitglied von Union Investment.

Dies zeige, dass die Bürger klar zwischen kurzfristigen Börsenbewegungen und der langfristigen Altersvorsorge unterscheiden, erläutert Reinke weiter. Insgesamt verwaltet Union Investment 1,72 Mio. Verträge per Ende 2008.

Erfreulich sei auch der deutliche Anstieg von Riester-Verträgen, die von jungen Leuten abgeschlossen wurden. Lag bei Union Investment der Anteil der unter 30-Jährigen im Jahr 2006 noch bei 28 Prozent der in jenem Jahr unterzeichneten Verträge, entfiel im letzten Jahr schon fast jede zweite Riester-Rente auf diese Altersklasse. Der Anteil der unter 20-Jährigen stieg sogar von neun Prozent im Jahr 2006 auf 19 Prozent per Ende 2008.

Überzahlung der Riester-Rente ab 2009 interessant

Nach Einführung der Abgeltungssteuer zu Beginn des Jahres 2009 profitieren Riester-Sparer ab diesem Jahr von der Möglichkeit der Überzahlung. Schließt ein nicht Zulageberechtigter einen Riesterfondssparplan ab, oder überzahlt ein Riester-Sparer seinen bestehenden Vertrag über den Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro hinaus, so sind bei beiden die eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende garantiert.

Darüber hinaus bestehen steuerliche Vorteile. Denn in der Ansparphase fallen auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen keine Steuern an.

Auch unterliegen die überzahlten Beiträge in der Auszahlphase nicht der Abgeltungssteuer. Vielmehr werden die gleichen Regeln angewendet, die auch für die Besteuerung von Lebensversicherungen gelten. Das bedeutet, dass die Hälfte der Erträge steuerfrei ist.

Die andere Hälfte muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat und der Sparer bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anleger flexibel über das überzahlte Vermögen verfügen.

„Die Überzahlung ist besonders für junge Anleger interessant, die bei den entsprechend langen Laufzeiten hohe Kursgewinne erzielen und zwischenzeitliche Marktschwankungen ignorieren können“, so Reinke.

Pressemitteilung der Union Investment

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