Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Ein großer Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist die Art der Beitragsberechnung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem Einkommen des Versicherten berechnet. Als Grundlage dient seit Einführung des Gesundheitfonds ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten.
Hiervon zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Hälfte, der Versicherte zahlt außerdem einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent seines Bruttogehalts. Nach dem Solidaritätsprinzip gibt es gleiche Leistungen für alle Versicherte. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist – wie der Name schon sagt – der Leistungsumfang zum größten Teil gesetzlich vorgeschrieben und auch in den verschiedenen Kassen nahezu identisch.
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Privaten: Kinder oder gering verdienende Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden.

Bei der privaten Krankenversicherung errechnet sich der Versicherungsbeitrag nach der Risikobeurteilung durch den Versicherer (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand des Versicherten) und nach den Beitragsätzen des jeweiligen Unternehmens.
Privat versichern kann sich, wer brutto oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient; aber auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich privat krankenversichern.

Die Leistungen der privaten Versicherer sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie richten sich nach dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen. Ambulante und stationäre Leistungen werden durch die Krankheitskosten-Vollversicherung abgedeckt, weitere Leistungen können durch eine Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgedeckt werden. Durch Kooperationen zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen können auch gesetzlich Versicherte zusätzlich Leistungen der privaten Krankenversicherer bekommen.

In der privaten Krankenversicherung wird nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet, der Patient legt den Betrag erst aus und muss ihn mit der Versicherung abrechnen.
Kinder und Partner müssen in der privaten Krankenversicherung mit einem eigenen Beitrag versichert werden.

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