Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Ausschluss von Kindern aus Krankenkassenschutz

Als völlig überzogen und gesundheits- und armutspolitisch unverantwortlich kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Regelung, wonach bei Beitragsrückständen die Leistungen der Krankenversicherung für die Beitragszahler und deren mitversicherte Angehörigen ruhen sollen.

In Reaktion auf ein heute durch das Nachrichtenmagazin SPIEGEL bekannt gewordenes Rundschreiben des Gesundheitsministeriums fordert der Verband die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzliche Korrekturen vorzunehmen, um die gesundheitliche Versorgung aller unverschuldet in Not geratener Menschen wieder zu gewährleisten.

"Es ist ignorant und skandalös zugleich, wenn der Gesetzgeber beispielsweise Neugeborenen und Kleinkindern die wichtigen U1-U5-Vorsorgeuntersuchungen verweigern will, nur weil ihre Eltern mit ihren Beiträgen an die Kasse im Rückstand sind", empört sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

"Daß hier Kinder in Sippenhaft ist offensichtlich um eine ganz bewusste Drangsalierung der Betroffen", so Schneider zu dem bekannt gewordenen Rundschreiben.

Daß lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV als Härtefälle gelten und von dieser Regelung ausgenommen sind, ist nach Ansicht des Verbandes unzureichend.

Gleiches müsse auch für überschuldete Menschen mit gepfändetem Einkommen gelten oder für Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

Insbesondere Kinder seien jedoch grundsätzlich von den Sanktionen auszunehmen. "Kindern Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarztbesuche zu verweigern, sofern nicht akute Beschwerden da sind, ist nicht nur zutiefst diskriminierend, sondern auch gesundheitspolitisch völlig unverantwortbar", so Schneider.

Der ohnehin besorgniserregende Zusammenhang von Einkommensarmut und Gesundheit werde so weiter zementiert. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, diese völlig überzogenen Regelungen unverzüglich zu korrigieren.

Pressmitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

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