Altersvorsorge-Fonds: Langfristig für das Alter sparen

AS-Fonds: kündigen, umschichten und auszahlen

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Wer vorzeitig an sein Geld möchte, kann jederzeit kündigen, dabei gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender-Vierteljahres. Bei Arbeitslosigkeit und anderen Notfällen, die man allerdings nachweisen muss, kann man bereits nach einer einmonatigen Frist wieder an sein Geld.

    Wichtig!
    Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber Kapital-Lebensversicherungen. In finanziellen Notsituationen kann man auf seine Ersparnisse schnell und mit geringen Kosten zurückgreifen. Bei einer Kapital-Lebensversicherung ist ein Ausstieg dagegen nur mit hohen Verlusten möglich.

Umschichtung des angesparten AS-Vermögens
Wenn die Ansparphase zu drei Viertel abgelaufen ist, bzw. der Anleger sein 60. Lebensjahr erreicht hat, kann das angesparte Fondsvermögen bei den meisten Fondsgesellschaften kostenlos in andere Fonds umgeschichtet werden. Das ist dann sinnvoll, wenn der Wert der Fondsanteile gerade ein hohes Niveau erreicht hat, das man sichern möchte.

Hat der Fonds einen hohen Aktienanteil, ist eine vollständige oder teilweise Umschichtung in einen reinen Rentenfonds zur Sicherung des Vermögens für die Rentenperiode unter Umständen angebracht.

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