Gesetzliche Rahmenbedingungen für AS-Fonds
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AS-Fonds dürfen Aktien, Renten und Immobilien enthalten, so dass auch bei kleinen Beiträgen eine große Streuung des Anlagevermögens möglich ist und damit das Risiko der Anlage verringert wird.
AS-Fonds-Rahmenbedingungen
- Aktien + Beteiligungen + Immobilien = Mindestens 52 Prozent
- Aktien + Beteiligungen = Mindestens 21 Prozent, maximal 75 Prozent
- Festverzinsliche Anleihen = beliebig
- Immobilien = Maximal 30 Prozent
- Anlagen, die einem Währungskurs-Risiko ausgesetzt sind = Maximal 30 Prozent.
Investitionen in Derivate (Optionen, Futures und ähnliches) sind nur in begrenztem Umfang erlaubt. Sie dürfen nur zur Absicherung des Fondsvermögens und nicht zur Risikoanlage eingesetzt werden.
AS-Fonds sind thesaurierend, Gewinne aus dem Fondsvermögen werden also nicht ausgeschüttet, sondern sofort wieder investiert. Die Investment-Gesellschaft ist verpflichtet, neben Einmalanlagen auch Sparpläne anzubieten. Diese Sparpläne müssen mindestens 18 Jahre lang, oder bis zum sechzigsten Lebensjahr laufen.
Sicherheit von AS-Fonds
Dem Gütesiegel zum Trotz muss jedem Anleger klar sein, dass AS-Fonds im Grunde Investmentfonds sind. Ein Risiko ist daher nicht ausgeschlossen. Auch gibt es keine garantierte Mindestrendite, wie bei der Kapital-Lebensversicherung.