Krankengeld für freiwillig Versicherte – Verbraucherzentrale erreicht Gesetzkorrektur

Freiwillig Versicherte müssen ihren Anspruch auf Krankengeld behalten. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und begrüßt einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Ohne gesetzliche Klarstellung droht vielen Journalisten, Handwerker, Architekten oder Künstler ab 1. Januar eine Versorgungslücke. "Die Korrektur im Gesetz ist notwendig und muss schnell vom Bundestag beschlossen werden", erklärt Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Selbständige und "unständig Beschäftigte" in den gesetzlichen Krankenversicherungen stehen vor einem Problem: Nach derzeitiger Rechtslage müssten sie sich ab kommendem Jahr für das Krankengeld extra versichern.

Doch viele Kassen bieten noch nicht ausreichend Wahltarife an. So fehlt es den Versicherten an Vergleichsmöglichkeiten, während sie sich gleichzeitig drei Jahre lang an eine Kasse binden müssten.

"Wegen der unübersichtlichen Situation und der unverhältnismäßigen Bindungsfrist haben sich viele Betroffene noch nicht versichert.

Ohne gesetzliche Klarstellung droht ihnen wegen der langen Wartezeiten und der Kündigungsfrist bei den Kassen im schlimmsten Fall eine Versorgungslücke von acht Monaten", warnt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin.

Regelung für bereits abgeschlossene Krankengeld-Wahltarife fehlt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Berlin hatten das Bundesgesundheitsministerium jüngst auf diese Problemlage aufmerksam gemacht. Das Ministerium hat daraufhin eine Gesetzeskorrektur auf den Weg gebracht, die rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft treten soll.

Demnach würden die Betroffenen ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten, eine Extraversicherung wäre nicht mehr nötig. Der Bundestag muss dem allerdings noch zustimmen.

"Es ist ein Erfolg der intensiven Lobbyarbeit der Verbraucherzentrale, dass diese Versorgungslücke nun geschlossen wird", so Etgeton. Darüber hinaus fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Sonderkündigungsrecht für bereits abgeschlossene Wahltarife.

Pressemitteilung des vzbv

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