AOK Bundesverband neu aufgestellt

Zum Jahresbeginn 2009 hat sich der AOK-Bundesverband neu aufgestellt. Auf Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vertritt er als politische Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Diese Neuordnung ist eine Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007.

Geschäftsführender Vorstand sind seit 01.01.2009 Dr. Herbert Reichelt (Vorstandsvorsitzender) und Jürgen Graalmann (stellvertretender Vorstandsvorsitzender). Sie leiten das operative Geschäft.

Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbandes sind die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem GKVSpitzenverband und den Vertragspartnern der Gesundheitskasse auf Bundesebene.

Aber auch die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOK-Gemeinschaft werden vom AOK-Bundesverband übernommen. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des AOK-Bundesverbandes ist der Vertragswettbewerb.

Für die AOK-Gemeinschaft und in Zusammenarbeit mit den AOKs wird der Bundesverband künftig noch intensiver nach interessanten Vertragskonstellationen mit Hausärzten oder Arzneimittelherstellern suchen, neue Möglichkeiten zur Integrierten Versorgung ausloten und Disease-Management-Programme für chronisch Kranke weiter entwickeln.

Die neuen Aufgaben des AOK-Bundesverbandes lassen sich unter der Überschrift "System sichern, System gestalten und Systemeffizienz erhöhen" zusammenfassen. Der Bundesverband wird sich so als leistungsstarker und innovativer Dienstleister für das AOK-System mit seinen rund 24 Millionen Versicherten profilieren.

Alle strategischen Entscheidungen über den weiteren Kurs des AOK-Systems treffen die 15 AOKs als Gesellschafter des Bundesverbandes künftig gemeinsam. Dies sieht der Gesellschaftsvertrag vor, den jede AOK unterzeichnet hat. Der Erweiterte Vorstand ist das zentrale Gremium des neuen Bundesverbandes.

Ihm gehören der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes sowie die Vorstandsvorsitzenden aller AOKs an. Er gewährleistet, dass grundsätzliche Entscheidungen von allen AOKs einvernehmlich getragen werden.

Die Selbstverwaltung begleitet die Arbeit des AOKBundesverbandes künftig in einem Aufsichtsrat, der Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu treffen hat und auch – auf Vorschlag des Erweiterten Vorstands – den geschäftsführenden Vorstand bestellt sowie den Haushalt feststellt.

Dem Aufsichtsrat gehören jeweils ein Verwaltungsrat der Versicherten- und der Arbeitgeberseite von jeder einzelnen AOK an.

Pressemitteilung der AOK

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