BIG startet Präventionsprogramm

„Unser seit April bestehender Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der Direktkrankenkasse BIG Gesundheit wird konsequent weiterentwickelt." Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin verkündet.

Das Programm „BIGprevent" stellt vor allem den Präventionsgedanken in den Mittelpunkt.

Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG, erklärte: „Dieser Vertrag ist uns wichtig, genauso wie die Partnerschaft mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

Weder Versicherte noch Ärzte sollten sich verunsichern lassen: Wir setzen weiter auf die hausarztzentrierte Versorgung, wie wir sie mit dem BIGprevent-Vertrag erfolgreich gestartet haben."

Die Ärzte erhalten neben der Jahrespauschale für sämtliche Präventionsleistungen künftig eine Honorierung von 4,15 Euro zusätzlich – ergänzend zur Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Neuer Bestandteil ist die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.

„Damit steht den teilnehmenden Versicherten ein interessantes und insbesondere auf die Früherkennung ausgerichtetes Versorgungsangebot zur Verfügung, das die zentrale Rolle des Hausarztes stärkt", so Müller. Auch Kinder- und Jugendärzte können an dem Vertrag teilnehmen.

BIGprevent ist ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraph 73b Fünftes Sozialgesetzbuch. Vertragspartner sind die „BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse" und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), ein Zusammenschluss aus 15 KVen und der KBV.

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen.

Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.

Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de .

Pressemitteilung der BIG

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