Umtausch von Weihnachtsgeschenken – Welche Rechte hat der Käufer?

Der teure Pullover für den Sohn zu klein und der MP3 Player für die Tochter das falsche Modell – beim Auspacken der Päckchen an Heiligabend kann es zu unerfreulichen Überraschungen kommen. Kein Problem, kann ja alles umgetauscht werden, so die vorherrschende Meinung.

Doch Vorsicht: „Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch“, warnt Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtschutzversicherung. „Viele Geschäfte sind zwar kulant und nehmen die Ware zurück. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet.“

Anders sieht es aus, wenn beispielsweise der MP3 Player nicht funktioniert: „Bei beschädigter Ware kann der Käufer auf Reparatur oder Ersatz bestehen“, so die D.A.S. Expertin.

Geschenke, die über Katalog oder Internet gekauft werden, können dagegen ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden.

Vom Recht auf Umtausch ausgeschlossen sind Produkte wie verderbliche Lebensmittel, Maßanfertigungen oder entsiegelte Ware wie ausgepackte CDs oder DVDs.

Der Rat der D.A.S. Rechtsexpertin zum Schluss: „Bereits beim Kauf auf Umtauschmöglichkeiten und Fristen achten und den Kassenbon aufheben!“

Pressemitteilung der D.A.S.

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