Kaupthing-Geschädigte: Vor Jahresende Antrag auf Entschädigung stellen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erinnert alle Kaupthing-Geschädigten, bis zum 30.12.2008 ihre Anträge auf Teilnahme am Entschädigungsverfahren in Island einzureichen. Auch die Postlaufzeiten nach Island sind zu berücksichtigen.

Wer keinen Antrag stellt, verliert den Anspruch auf eine Entschädigung über das Einlagensicherungssystem.

Nähere Informationen sowie der Link zum Antrag stehen auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de ) sowie beim isländischen Einlagesicherungsfonds, oben rechts lässt sich die englische Sprache auswählen).

Das Einlagensicherungsverfahren stellt aus Sicht der Verbraucherschützer momentan das einzig zuverlässige Verfahren dar, zumindest anteilig die eingefrorenen Guthaben zurückzuerhalten. Mit der Antragstellung gehen weitergehende Forderungen nicht verloren.

Nach wie vor ist es allerdings fraglich, ob sich diese wegen der wirtschaftlichen Lage in Island und bei der Bank erfolgreich durchsetzen lassen. Daher wäre es fahrlässig, wenn betroffene Kontoinhaber auf den Antrag und damit die Entschädigung über den Fonds verzichten.

Pressemitteilung des vzbv

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