Verbraucherzentrale Sachsen: Kranken-Versicherungspflicht gilt ab 2009

In Deutschland gibt es immer noch etwa 100.000 Menschen, die ohne Krankenversicherung leben. "Rechnet man diese Zahl auf Sachsen herunter, ist hier von ca. 5000 Betroffenen auszugehen", schätzt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen ein.

Viele befinden sich unfreiwillig in dieser Lage, weil sie nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen. Einzelne haben bisher aber auch bewusst auf eine Krankenversicherung verzichtet und das Geld für andere Zwecke ausgegeben oder angespart.

Ab Jahresbeginn muss jedoch auch jeder Sachse krankenversichert sein. Für gesetzlich Versicherte gilt diese Verpflichtung bereits seit dem 01.04.2007 und für Privatversicherte nun ab 01.01.2009.

Eine Krankenversicherung ist besonders wichtig, weil durch sie das Existenzrisiko abgesichert wird. Jeder kann betroffen sein. Täglich geschehen Unfälle, die teure Behandlungen in Krankenhäusern nach sich ziehen.

Oder es werden unerwartet schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs diagnostiziert. Und selbst weniger schwere Erkrankungen können teuer werden, wenn man nur an die Medikamente denkt.

Die Einführung der Versicherungspflicht ist ein Ergebnis der letzten Gesundheitsreform. Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, müssen in diese zurück und können sich dort ab 01.01.2009 – ohne sonst übliche Gesundheitsprüfung – im neuen Basistarif versichern.

Dieser ist hinsichtlich seiner Leistungen mit dem Schutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Demnach müssen ambulante wie auch stationäre Heilbehandlungen eingeschlossen sein.

Der Basistarif darf nicht teurer sein, als der Höchstbetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der 2009 bei rund 570 € liegt. Um den Versicherungsbeitrag zu senken, kann eine Selbstbeteiligung bis zu 5000 € jährlich vereinbart werden.

Wenn nachweisbar nötig, kann die Versicherungsprämie noch um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Eine Verpflichtung, den zahnärztlichen Bereich privat zu versichern, besteht nicht.

"Eine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung dieser Versicherungspflicht wird es kaum geben können", sagt Hoffmann. "Doch spätestens, wenn der Nichtversicherte schwer erkrankt und von einem Arzt behandelt werden muss, wird die Pflichtverletzung bekannt werden.

Dann kommt auf den Betroffenen neben der künftigen Beitragspflicht noch ein Strafzuschlag zu." In der privaten Krankenversicherung beträgt dieser Zuschlag innerhalb der ersten Monate einen Monatsbetrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit.

Nach einem halben Jahr ist es dann ein Sechstel für jeden nichtversicherten Monat. Kann nicht ermittelt werden, seit wann kein Versicherungsschutz mehr besteht, wird diesbezüglich von 5 Jahren ausgegangen.

Auch wenn der Strafzuschlag nur einmalig anfällt, kann er doch ein paar tausend Euro betragen, so wenn erst nach ein paar Jahren die fehlende Versicherung bekannt wird. "Deshalb sollte man es darauf nicht ankommen lassen", rät Hoffmann.

Pressemitteilung der Verrbaucherzentrale Sachsen

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