DSGV begrüßt EU-Kompromiss zur Einlagensicherung

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments in Strassburg zur Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie. Die Einlagen der Bankkunden in Europa werden zukünftig noch besser geschützt, die Institutssicherung der Sparkassen bleibt in bewährter Form erhalten.

In einem ersten Schritt wird die Mindestsicherung für Einlagen bei Banken von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Darüber hinaus soll sich das Auszahlungsverfahren im Fall der Insolvenz einer Bank deutlich beschleunigen.

Diese Maßnahmen sollen das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen bei Banken weiter unterstützen und sich somit positiv auf den Markt auswirken.

Für Kunden der deutschen Sparkassen ändert sich nichts. "Die Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, nach denen die Einlagen der Kunden schon heute in unbegrenzter Höhe abgesichert sind, werden von den Änderungen nicht berührt.

Dieser umfassende Schutz für unsere Kunden ist mit dem europäischen Recht vereinbar, dies wurde ausdrücklich klargestellt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis für unsere Kunden", so Heinrich Haasis, Präsident des DSGV heute in Berlin.

Maßgeblichen Anteil an dem Kompromiss hatte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, der Potsdamer Abgeordnete Dr. Christian Ehler, der die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und der EU-Kommission geführt hat.

Hierbei sei er, so Haasis, nachhaltig von der Bundesregierung unterstützt worden. Die wesentlichen Regelungen der geänderten Richtlinie sollen bis Mitte kommenden Jahres in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Pressemitteilung des DSGV

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