Verbraucherzentrale fordert besseren Anlegerschutz noch in dieser Legislaturperiode

Die durchschnittliche Rendite der Geldanlagen deutscher Verbraucher fiel im Zeitraum 1997 bis 2007 negativ aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Demnach wurden den Verbrauchern immer risikoreichere Anlageprodukte mit hohen Renditeerwartungen verkauft, die sich unterm Strich nicht erfüllt haben.

Für den Bundesverband ist die Studie ein Indiz für eine verfehlte Beratungspraxis, die vor allem durch Provisionen, nicht aber durch die Bedürfnisse der Kunden gesteuert wird.

"Wer sein Geld auf das Sparkonto gelegt hat, statt der Anlageempfehlung des Finanzberaters zu vertrauen, ist besser gefahren", bringt Vorstand Gerd Billen das Ergebnis auf den Punkt.

Überraschend ist das Ergebnis einer parallel in Auftrag gegebenen Umfrage: Demnach bezeichnen 80 Prozent der Befragten das Vertrauen zur ihrer Bank als gut bis sehr gut.

"Beratung muss besser, fairer, objektiver und transparenter werden", sagt Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert den Deutschen Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode die Qualität der Beratungsleistungen der Banken zu verbessern.

"Als gäbe es keine Finanzkrise, dümpelt der Anlegerschutz weiter vor sich hin", konsterniert Billen. Gelegenheit zur Verbesserung, bietet der morgen im Finanzausschuss des Bundestages zur Debatte stehende Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts.

Billen: "Wir brauchen nicht erst morgen, sondern jetzt einen Rahmen, der Druck auf Banken im Sinne zuverlässiger Empfehlungen ausübt." Daran müssten auch die Banken ein existentielles Interesse haben.

Die aktuelle Studie belegt, dass die Anlageentscheidungen der Deutschen immer riskanter werden, obwohl nach wie vor die Sicherheit an oberstes Stelle steht.

"Die Lehman-Geschädigten, bei denen Risiken verschleiert und Renditen schön geredet wurden, sind ein gutes Beispiel", sagt Billen. Insgesamt sprechen die Zahlen für sich: In den letzten zehn Jahren erreichten die deutschen Verbraucher mit ihren Geldanlagen im Durchschnitt nicht einmal den Kapitalerhalt.

Das spiegelt sich in der Rendite wieder, welche die privaten Haushalte in der Zeit von 1997 bis 2007 insgesamt mit ihrer Geldvermögensbildung erzielten: nominal magere 0,7885 Prozent. Nach Abzug der Inflationsrate ist diese Rendite negativ.

Verbraucher erzielten im Schnitt der letzten zehn Jahre real Vermögensverluste von bis zu 1,2 Prozent. Billen kritisiert: "Ein Teil dieser Verluste ist ohne Gegenwert in Provisionen und Gebühren und damit in die Taschen der Banken und Vertriebe geflossen."

Qualität verbessern, Unabhängigkeit stärken

Neben klaren rechtlichen Rahmenbedingungen für eine bessere Beratungsleistung der Banken fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Stärkung der produkt- und anbieterunabhängigen Anlageberatung.

"Der Ansturm auf unsere Finanzhotline und die Nachfrage in den Beratungsstellen zeigt die Notwendigkeit neutraler Beratungsstellen", sagt Billen. Bestätigt wird dies durch die parallel zur Studie durchgeführte Meinungsumfrage.

Demnach wünschen sich mehr als 50 Prozent der Befragten eine unabhängige Beratung. 41,8 Prozent würden diese am liebsten bei den Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.

Das Bedürfnis nach einer von Banken unabhängigen Finanzberatung zeigt, dass die laut Umfrage nach wie vor hohe Zufriedenheit der Verbraucher mit ihrer Bank nicht unumstößlich ist. "Dieser Vertrauensvorschuss wird schnell schwinden, wenn Banken und Politik jetzt nicht rechtzeitig gegensteuern", sagt Billen.

Damit der Produktverkauf durch Banken und Vertriebe künftig deutlich stärker am Bedarf der Verbraucher orientiert wird, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, den gesetzlichen Rahmen anzupassen. Banken müssen sauber und bedarfsorientiert beraten. Folgende Punke sind anzupassen:

Beweiserleichterung: Um sicherzustellen, dass Banken und sonstige Vertriebseinheiten Verbrauchern nur geeignete Produkte verkaufen, müssen sie einem gewissen Druck unterstellt werden. Momentan trägt allein der Anleger die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, falsch beraten worden zu sein.

Da es dem Anleger kaum möglich ist, diesen Beweis zu erbringen, kann er seine Ansprüche meist nicht durchzusetzen. Erforderlich ist deshalb eine Umkehr der Beweislast, wonach der Berater beziehungsweise das Finanzinstitut den Nachweis führen muss, dass anleger- und anlagegerecht beraten wurde.

Dokumentationspflicht: Die Einführung einer verpflichtenden und dem Kunden auszuhändigenden Dokumentation des Verkaufsgespräches, die das Gespräch klar und unverzerrt widerspiegelt, kann das Risiko einer Falschberatung – sowohl für den Verbraucher als auch für die Bank – minimieren.

Verlängerung der Verjährungsfristen: Verbraucher benötigen faire Möglichkeiten, bei einer falschen Anlagenberatung Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Hierfür ist es unerlässlich, die vom Bundesjustizministerium vorgesehene Verlängerung von Verjährungsfristen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Derzeit verjähren Ersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kauf einer Anlage. Künftig sollen Verbraucher maximal zehn Jahren Zeit haben, einen Anspruch geltend zu machen.

Pressemitteilung der vzbv

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