Verbraucherzentrale: GKV-Krankengeldanspruch für Selbstständige erlischt 2009

Zum Ende des Jahres entfällt der Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige. Wer als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, sollte jetzt handeln und sich über die bestehenden Alternativen informieren.

Um die Versicherungslücke zu schließen, können Betroffene einen entsprechenden Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.

Diese sind verpflichtet, zum 1. Januar 2009 einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Mittlerweile sind erste Wahltarife für Krankentagegeld auf dem Markt. Abgesichert wird ein Krankengeldanspruch ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abhängig vom Beginn des Leistungsanspruchs.

Da die Tarifbindungen und Prämien unterschiedlich sind, sollten Angebote verschiedener Kassen ausführlich geprüft werden.

Das ist auch deshalb wichtig, weil sich der Versicherte mit seiner Wahl für mindestens drei Jahre an die Krankenkasse bindet.

Mit Abschluss des Wahltarifes verzichtet er für drei Jahre auf sein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung oder der Erhebung eines Zusatzbeitrages.
Nur für besondere Härtefälle muss die Satzung der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht vorsehen.

Alternativ lässt sich eine längere Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldpolice absichern. Hierbei ist auf eine sinnvolle und vor allem bezahlbare Absicherung zu achten. Entscheidend für die Höhe des künftig zu zahlenden Beitrages sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand.

Empfehlenswert ist, den Beitrag für einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung zu vergleichen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt auch hier, verschiedene Angebote einzuholen und nach einem vernünftigen und sinnvollen Preis-Leistungsverhältnis zu entscheiden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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