Rückerstattung der Pendlerpauschale: Musterbrief für das Finanzamt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Entfernungspauschale die seit dem 1.1. 2007 im Kraft ist, für verfassungswidrig erklärt hat, besteht nun Handlungsbedarf für viele berufsbedingte Pendler.

Das höchste deutsche Gericht stellte in seiner Entscheidung zur Entfernungspauschale klar, dass auch die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Im Vertrauen auf die Gültigkeit der Rechtslage ab 2007 haben viele Steuerzahler jedoch Entfernungen unter 20 Kilometer in der Steuererklärung gar nicht angegeben, weil diese nicht berücksichtigt worden wären. Pendler können diese Kilometer jetzt nachmelden.

Der Bund der Steuerzahler rät, dieses auch schnell zu tun, und stellt auf seiner Internetseite unter www.steuerzahler.de kostenlos einen entsprechenden Musterbrief zur Nachmeldung der Entfernungskilometer zum Download zur Verfügung.

Zudem sind auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler weitere wichtige Informationen für die betroffenen Steuerzahler anhand von 10 Fragen und Antworten zusammengestellt.

So wird beispielsweise die Frage beantwortet, welche Auswirkung das Urteil auf den Kinderfreibetrag bzw. den Kindergeldanspruch hat oder ob die Rückerstattung vom Finanzamt verzinst wird.

Pressemitteilung des BdSt

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