Junge Leute, die noch bis Ende 2008 einen Bausparvertrag abschließen, können weiterhin nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben und die erhaltene Wohnungsbauprämie verfügen.
Der Staat unterstützt sie mit jährlich 8,8 Prozent auf die erbrachten Sparzahlungen bis zu einem begünstigten Höchstbetrag von jährlich 512 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 25.600 Euro im Jahr liegen (Alleinstehende).
Bei Verheirateten verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf jährlich 1.024 Euro und das maßgebliche Einkommen auf 51.200 Euro. Ab Januar 2009 gelten jedoch neue Regeln: Wird das gesparte Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, muss der Sparer die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.
Bei Vertragsabschluss im Alter von unter 25 Jahren entfällt die neue Zweckbindung der Wohnungsbauprämie. „Für die jährlich 600.000 bis 700.000 Berufsstarter in Deutschland ist die Wohnungsbauprämie eine große Chance, um frühzeitig Vermögen aufzubauen“, betont Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse.
Pressemitteilung der Postbank