Vermögenswirksame Leistungen: Ab zum Chef!

Viele Azubis und Berufstätige haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), nutzen diesen aber nicht. Dabei sind VL eine tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbarte Geldleistung.

Der Arbeitgeber überweist beispielsweise – je nach Branche – zwischen sechs und 40 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung auf das Bausparkonto.

Und der Staat fördert mit: Wer seine VL beispielsweise in Bausparverträge oder die Tilgung eines Bausparkredits steckt, hat bis zum versteuernden Einkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

"Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge anlegt oder zur Entschuldung seines Wohneigentums verwendet, erhält neun Prozent aus maximal 470 Euro, das sind jährlich 42,30 Euro vom Staat.

Nach sieben Jahren kann der Anleger über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und staatlichen Zulagen verfügen", rechnet BHW-Expertin Gusinde vor.

Pressemitteilung der BHW

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