AvD begrüßt Karlsruher Urteil zur Pendlerpauschale

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. Die seit 2007 geltende Regelung, dass Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung – urteilten die Richter.

Somit ist nun der Weg für Steuerrückzahlungen frei. Der AvD hatte sich wiederholt dafür eingesetzt, die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer einzuführen.

Die Bereitschaft der Bürger, längere Arbeitswege und somit auch höhere Mobilitätskosten in Kauf zu nehmen, sollte unterstützt und steuerlich berücksichtigt werden. Nach Ansicht des AvD ist das Karlsruher Urteil gerade in der momentanen wirtschaftlichen Situation ein wichtiges Signal für die Berufspendler.

Es wäre wünschenswert, wenn die Steuerrückzahlungen der Finanzämter die betroffenen Pendler nun auch schnellstmöglich erreichen würden. Der Staat hatte durch die verfassungswidrige Regelung jährlich 2,5 Milliarden Euro gespart, die nun zurückfließen können.

Für mehr als die Hälfte der Pendler wird sich allerdings nichts bewegen. Sie hatten weder durch die alte noch durch die neue Regelung Vorteile, da sie weniger als 15 Kilometer von ihrer Arbeitsstelle entfernt wohnen (Quelle: Statistisches Bundesamt & SOEP/DIW).

Wer 14 Kilometer fährt und für jeden an 220 Arbeitstagen im Jahr 30 Cent absetzen kann, käme auf einen Betrag von 924 Euro. Ein Pauschalbetrag von 920 Euro wird von den Finanzämtern jedoch ohnehin anerkannt (Werbungskosten).

Lohnen wird sich die Rückkehr zur alten Regelung unter anderem für Fahrgemeinschaften, die weite Strecken zurücklegen. Der AvD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Mitfahrer die Pendlerpauschale geltend machen kann (festgesetzter Höchstbetrag 4500 Euro).

Denn sie wird "unabhängig vom Verkehrsmittel" gewährt. Auch Rad- oder Bahnfahrer können ihre Entfernungskilometer von der Steuer absetzen – und somit auch die Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.

Pressemitteilung des AvD

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