BMF: Konjunkturpaket und Erbschaftsteuerreform beschlossen

Der Bundesrat hat heute den steuerrechtlichen Regelungen des Maßnahmenpaketes zur Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung sowie dem Erbschaftsteuerreformgesetz zugestimmt.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit den Beschlüssen unterstützen die Bundesländer die Politik des Maßes und der praktischen Vernunft der Bundesregierung. Es gibt heute zwei wichtige Botschaften:

Mit den Maßnahmenpaketen vom 7. Oktober und von heute mit einem Gesamtvolumen von rund 31 Mrd. Euro wurde das in absoluter Höhe umfangreichste Paket konjunkturstützender Maßnahmen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland geschnürt.

Der Schutzschirm für Arbeitsplätze umfasst 15 Punkte, die von gezielten Impulsen für Investitionen, über verbesserte Leistungen für Beschäftigte bis hin zu Investitionsprogrammen im Bereich Verkehr und kommunaler Infrastruktur reichen. Er ist gekennzeichnet durch Instrumente, die schnell umgesetzt werden können, rasch wirken und langfristig sinnvoll sind.

Die Erbschaftsteuer bleibt erhalten. Den Bundesländern bleiben damit nachhaltig Einnahmen von über 4 Mrd. Euro, die sie für eine sinnvolle Zukunft einsetzen können: für Bildung, für Kinder und damit für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Die nun abgeschlossene Reform des Erbschaftsteuerrechts war ein langer Prozeß, die politische und fachliche Diskussion hat viel Zeit und Mühe gefordert. Im Ergebnis liegt jetzt ein modernes Erbschaftsteuergesetz vor, dass den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Und darüber hinaus: Mehr Generationengerechtigkeit, größere Chancengleichheit, verbesserte Arbeitsplatzsicherheit und stabile, verlässliche Einnahmen für die Bundesländer sind die Renditen dieser Reform.

Die heute beschlossenen Gesetze reihen sich nahtlos in die Reihe anderer Reformprojekte der Bundesregierung ein, von deren Rendite die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes profitieren.

Pressemitteilung des BMF

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