Bausparverträge von Abgeltungssteuer nicht betroffen

Bausparer können der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 gelassen entgegensehen. „Mit der Abgeltungssteuer wird das Bausparen als Vermögensbildungsform noch wertvoller – insbesondere wenn der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt“, erläutert Schwäbisch Hall-Experte Dr. Karl-Heinz Glandorf.

Beim Bausparen erweisen sich die relativ niedrigen Guthabenzinsen als Vorteil, da sie den Sparerfreibetrag nicht oder nur wenig belasten.

Bei einem Single bleiben beispielsweise Zinseinkünfte bis zu einem Anlagebetrag von 80.100 Euro steuerfrei, wenn das Guthaben wie in den meisten Varianten des Schwäbisch Hall-Tarifs Fuchs mit einem Satz von 1 Prozent verzinst wird.

Auch bei einer Überschreitung des Freibetrags erweist sich das Bausparen zu niedrigen Guthabenzinsen als steuergünstig.

Nehmen Bausparer nach Zuteilung ein Bauspardarlehen in Anspruch, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, kommen sie in den Genuss der niedrigen Darlehenzinsen. Dieser Zinsvorteil wird steuerlich nicht erfasst.

Wohneigentum rechnet sich, und das nicht nur weil Wohneigentümer gegenüber Mietern langfristig ohnehin im Vorteil sind. Auch steuerliche Überlegungen sprechen dafür: Immobilienbesitzer bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.

Pressemitteilung der Schwäbisch Hall

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