Rente für Selbstständige ist oft geringer als geplant

In Deutschland gibt es über 800.000 Freiberufler und Selbstständige. Viele von ihnen verlassen sich bei der Altersvorsorge schon seit Jahren auf ihr berufsständisches Versorgungswerk.

Nur wenigen ist klar, dass sie aufgrund des Alterseinkünftegesetzes und der darin geregelten nachgelagerten Besteuerung effektiv mit niedrigeren Renten rechnen müssen als bei Abschluss des Vertrages vor 2005 kalkuliert.

Zur Erhaltung des Lebensstandards sollten gerade Selbstständige daher ihre Altersvorsorge noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Im Detail sieht das Alterseinkünftegesetz vor, dass ein immer größerer Anteil der Renten mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert wird. Bei Renteneintritt 2009 sind es 58%, 2027 schon 87% und im Jahr 2040 sogar 100%.

"In den Gesprächen mit den Selbstständigen und Freiberuflern unter unseren Kunden machen wir häufig die Erfahrung, dass vielen die Konsequenz der Besteuerung für ihre Rente noch gar nicht bewusst ist – besonders wenn es bis zum Renteneintritt noch eine Weile hin ist", erklärt Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter Private Banking der Commerzbank.

Doch gerade dann sind die Einschnitte am stärksten: Aktuell liegt die Durchschnittsrente aus einem Versorgungswerk bei ca. 2.500 Euro pro Monat. Vor Einführung des Gesetzes blieben davon etwa 2.190 Euro netto, bei Renteneintritt 2040 aber nur noch 1.350 Euro.

Steuervorteile für Altersvorsorge gehen im Jahresausgleich unter

Als Ausgleich für die Rentenbesteuerung sind die Beiträge für die Basis- und Zusatzversorgung, wozu auch die berufsständische Versorgung zählt, während der Ansparphase teilweise von der Steuer freigestellt.

"Seit 2005 haben Selbstständige über ihre Einkommensteuererklärung automatisch von diesen Steuerentlastungen profitieren können.

Doch unserer Erfahrung nach ist vielen dieses Plus gar nicht aufgefallen, da es in den natürlichen Schwankungen der Steuerbelastung bei Selbstständigen leicht untergeht", erläutert Reitmeyer die Hintergründe.

Weil aber der Anteil der absetzbaren Beiträge jährlich steigt – 2009 sind es 68% von maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten, 2025 dann der volle Betrag – empfehlen die Experten des Commerzbank Private Banking, diese Steuervergünstigung bewusst in weitere Altersvorsorge zu investieren, um die künftige höhere Steuerbelastung der Renten auszugleichen.

Drei Wege zum Ausgleich der Rentendifferenz

Generell stehen Selbstständigen dafür drei Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst können sie die Beiträge der berufsständischen Versorgung erhöhen – allerdings ist das nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich, der sich nach dem Jahresgewinn richtet.

Ist der bereits ausgeschöpft, können sie eine staatlich geförderte Rürup-Rente abschließen, deren Beiträge ebenfalls von der Steuer absetzbar wären.

Alternativ dazu ist eine private Rentenversicherung möglich. Hier sind die Beiträge zwar während der Ansparphase nicht absetzbar, dafür wird bei der Rentenzahlung im Alter ein allgemein günstigerer Steuersatz verwendet (18% bei Renteneintritt zum 65. Lebensjahr).

Was ist nun die beste Lösung? Eine Pauschalantwort gibt es hier nicht – Alter, geplanter Renteneintritt, persönliche Steuerbelastung oder individuelle Risikoneigung nehmen entscheidend Einfluss.

In einem persönlichen Gespräch setzt das Commerzbank Private Banking eine spezielle Software ein, die die einzelnen Vorsorgewege unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren vergleicht.

Selbst die ab 2009 fällige Abgeltungsteuer fließt ein, sodass die selbstständigen Private-Banking-Kunden schon heute eine realistische Einschätzung ihrer Vorsorgeleistung vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage erhalten.

"Egal, für welchen Weg sie sich letztlich entscheiden – für alle, die ältere Verträge mit ihrem Versorgungswerk haben, lohnt sich ein erneuter Blick auf die Altersvorsorge auf jeden Fall", schließt Reitmeyer.

Beispielrechnung: Kombination mit Rürup

Ein Arzt macht einen Jahresgewinn von 100.000 Euro. In der Regel werden in die berufsständische Versorgung etwa 10% des Gewinns eingezahlt – also 10.000 Euro. Hiervon können 2009 68% (6.800 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.

Bei einem angenommenen Steuersatz von 48% erhält der Arzt so 3.264 Euro Steuererstattung auf seine Altersvorsorge. Als Lediger könnte der Arzt weitere 10.000 Euro für staatlich geförderte Vorsorge aufwenden, bis er den Höchstbetrag von 20.000 Euro erreicht.

Er entscheidet sich, 8.000 Euro (3.264 Euro Steuererstattung Ständeversorgung + 4.736 Euro Neuinvestition) in einer Rürup-Rente anzulegen. Damit erhält er zusätzlich 2.500 Euro Steuervergünstigung pro Jahr aus dem Rürup-Vertrag, was den Anteil der Neuinvestition auf 2.236 Euro reduziert.

Bis zu seinem Renteneintritt 2027 spart der Arzt auf diese Weise 290.000 Euro an, die in monatlichen Beträgen von 1.000 Euro ausbezahlt werden und die gestiegene Steuerbelastung auf die Rente ausgleichen. Der Arzt hat dafür nur 60% selbst gezahlt, knapp 40% kamen vom Staat.

Pressemitteilung der Commerzbank

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.