Geänderter Rentenzahlbetrag durch einheitlichen Krankenkassenbeitragssatz

Für viele Rentner wird sich die Höhe der auszuzahlenden Rente im nächsten Jahr ändern. Grund hierfür ist der ab 2009 geltende einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung, der erstmals bei der Januarrente berücksichtigt wird. Die Rentenversicherung informiert die Rentner über die Veränderung ihres Rentenzahlbetrags.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Beitragssatz wird auch in der Krankenversicherung der Rentner angewendet.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt die Rentenversicherung ab 2009 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent der Rente.

Den verbleibenden Beitragsanteil von 8,2 Prozent haben die Rentner allein zu zahlen. Dafür entfällt für sie der bisherige zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent. Dieser Beitragssatz ist bereits im neuen Beitragssatz von 15,5 Prozent enthalten.

Im Ergebnis zahlen daher künftig alle Rentner, deren Beitragssatz derzeit geringer als 14,6 Prozent ist, einen höheren Eigenanteil aus der Rente für ihre Krankenversicherung.

Rentner, deren Beitragssatz für die Krankenversicherung zurzeit höher als 14,6 Prozent ist, werden einen höheren Zahlbetrag auf ihrem Konto vorfinden.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rentner mit der Rentenzahlung für Januar 2009 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren.

Freiwillig und privat versicherte Rentner, die einen Beitragszuschuss erhalten, bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben der Rentenversicherung mit Informationen über die geänderte Zuschusshöhe. Sie erhalten ab 2009 einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung von 7,3 Prozent der Rente.

Nähere Informationen erhalten Sie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48000 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen.

Pressemitteilung der Rentenversicherung Bund

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